KODE® / KODE®X Lizenzvereinbarungen - KODE®

KODE® / KODE®X Lizenzvereinbarungen

Wir freuen uns, dass Sie das KODE ® / KODE®X Intensivseminar gebucht haben und als KODE ® / KODE®X Berater*in lizenziert werden wollen.

Da die Entwicklung der KODE ® / KODE®X Methode und die Erstellung der Programmunterlagen viel Zeit und Geld kostet, müssen Sie sich vor Erhalt Ihres Lizenzzertifikats mit den folgenden Bedingungen vertraut machen und Ihr Einverständnis dazu erklären.

Alle KODE ® / KODE®X Unterlagen unterliegen dem Copyright. Sie dürfen in keiner Weise ohne die schriftliche Zustimmung der KODE GmbH reproduziert werden. Selbstverständlich erwarten wir, dass die KODE ® / KODE®X Methoden dem professionellen (d.h. ethischen und qualitätsmäßigen) Standard entsprechend angewendet werden.

Die KODE ® / KODE®X Lizenz ist auf Sie persönlich bezogen und nicht auf Dritte übertragbar. Ausschließlich die KODE GmbH ist berechtigt, Lizenzen zu vergeben.

KODE ® / KODE®X ist ein eingetragenes Warenzeichen. Daher sollte der Name nicht für sich alleinstehen, sondern als Namensteil verwendet werden (z.B. KODE ® Fragebogen, KODE ® / KODE®X Handlungsanweisung …). Als KODE ® / KODE®X Berater*in verpflichten Sie sich zum Schutz des Warenzeichens durch fachgerechten Einsatz.

Als lizensierte(r) Beraterin sind Sie berechtigt, die KODE ® / KODE®X Methoden in Ihrem eigenen Unternehmen, im Rahmen von Forschungsprojekten anzuwenden sowie als Einzeltrainerin an jedem anderen Ort im Auftrage Dritter. Ohne die vorherige Absprache mit der KODE GmbH dürfen Sie aber nicht mit eigener Formgebung öffentlich mit KODE ® / KODE®X Materialien und den KODE ® / KODE®X Methoden werben.

Sie dürfen jedoch im Rahmen eines der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglichen Programms die KODE ® / KODE®X Methoden praktizieren, die Fragebögen anwenden und die Unterlagen einsetzen. Die notwendigen Materialien können Sie nur über die KODE GmbH beziehen. Anwendungsbeispiele in professionellen Veröffentlichungen sind selbstverständlich gestattet, müssen jedoch mit der KODE GmbH abgestimmt sein. Wird in Veröffentlichungen auf die KODE ® / KODE®X Methoden Bezug genommen, so muss ein Hinweis auf die Original-Autoren gemacht werden. Werden ganze Absätze quotiert, muss bei der KODE GmbH die Genehmigung hierfür eingeholt werden.

Im Falle, dass Sie weitere KODE ® / KODE®X Materialien und Programme entwickeln, erstellen oder verbessern, informieren Sie uns bitte darüber. Falls wir uns entschließen sollten, diese Materialien und Programme zur Anwendung zu bringen, erhalten Sie für die Urheberrechte einen Anteil von 15% der damit erzielten Einnahmen. Ist dies der Fall, gehen die Rechte auf die KODE GmbH über.

Wir erklären uns unsererseits bereit, Sie über unsere neuesten Materialien, Methoden und Anwendungen zu informieren und Ihnen erforderlichenfalls für Diskussionen zur Verfügung zu stehen. Beratungen werden jedoch mit unseren üblichen Honorarsätzen berechnet. Unser Interesse gilt der korrekten Anwendung der Materialien und Programme. Wir werden Ihnen jederzeit gerne behilflich sein.

Es gilt, die notwendigen Qualitätsstandards bei der Anwendung der KODE ® / KODE®X Methoden zu erhalten. Aus diesem Grunde ist die KODE ® / KODE®X Lizenz (Anwendung der KODE ® / KODE®X Methoden) auf 24 Monate begrenzt. Über diesen Zeitraum hinaus können Sie dann die KODE ® / KODE®X Methoden nutzen, wenn Sie diese im genannten Zeitraum eingesetzt haben, oder an einer KODE ® / KODE®X Weiterbildung teilnehmen. Die einmalige Investition in die Lizenzierung ist im Preis der Ausbildung als KODE ® / KODE®X Berater*in enthalten. Für die Nutzung der KODE ® / KODE®X Software wird jährlich eine Gebühr i.H.v. 250,- Euro fällig und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn diese nicht 4 Wochen vor Ablaufende Ihrerseits gekündigt wird. Diese beinhaltet die regelmäßige Wartung und Verbesserung der Software, sowie den fortlaufenden Support. Eingeschlossen ist auch der Zugang zu unseren umfangreichen Kompetenzentwicklungsprogrammen.

Der (die) Lizenznehmerin bestätigt ausdrücklich, nicht nach der Lehre von L. Ron Hubbard oder der Lehre einer verfassungsfeindlichen Organisation geschult worden zu sein und nicht nach einer dieser Lehren zu arbeiten und / oder Schulungen durchzuführen oder künftig durchführen zu wollen. Es wird darüber hinaus bestätigt, nicht Mitglied der IAS (International Association of Scientologists) oder einer anderen verfassungsfeindlichen Organisation gewesen zu sein oder derzeit zu sein. Sollte der (die) Lizenznehmerin die hier beschriebene Vereinbarung brechen oder die Bestätigung hinsichtlich Scientology oder einer anderen verfassungsfeindlichen Organisation unwahr sein, so wird eine Überprüfung veranlasst und gegebenenfalls die Lizenz entzogen.

Die Parteien verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des anderen Vertragsteils Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitenden, sowohl eigene, als auch denen des (der) Vertragspartnersin, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des (der) Auftragnehmenden erforderlich ist. In Zweifelsfällen ist die betroffene Vertragspartei verpflichtet, den (die) Vertragspartnerin vor einer solchen Weitergabe um Zustimmung zu bitten. Diese Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen.

Der (die) Auftragnehmende wird seine Mitarbeitenden und sonstige Erfüllungsgehilfen auf das Datengeheimnis verpflichten. Für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen wegen der Möglichkeit des Zugriffs auf personenbezogene Daten durch den (die) Auftragnehmende(n) ist der (die) Auftraggebende nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO verantwortlich.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Arbeit mit den KODE ® / KODE®X Methoden.